Kurzzeitpflege
„Eingestreute“ Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Im Rahmen des Leitungsangebots der Pflegeversicherung gab es von Beginn an die Angebote der Kurzeitpflege und der Verhinderungspflege.
Dies soll gerade pflegenden Angehörigen die Möglichkeit geben, zumindest für einen begrenzten Zeitraum einmal jährlich Zeit für sich, für einen Urlaub oder einfach zum „Durchschnaufen“ zu bekommen. Aber auch nach einem Krankenhausaufenthalt kann die Kurzzeitpflege eine wichtige Überbrückung darstellen.
Das Klaraheim bietet diese Versorgungsformen entsprechend der möglichen Kapazitäten als „eingestreute Kurzzeit- oder Verhinderungspflege“ an. Dabei wird die Betreuung und Versorgung des pflegebedürftigen Menschen analog den Leistungen aller anderen Bewohner*innen erbracht.