WIN – Wohnen in Neuötting
Unser sozialpsychiatrisches Wohnheim befindet sich im Stadtkern von Neuötting. Das Angebot richtet sich an Frauen und Männer
ab 21 Jahren, mit einer chronisch psychischen Erkrankung.
Hilfe finden bei WIN vor allem Personen, die an einer schizophrenen Erkrankung oder an einer Persönlichkeitsstörung leiden, die gegebenenfalls noch mit einer zusätzlichen Suchtproblematik einhergeht.
Unser professionelles Mitarbeiterteam unterstützt die Hilfesuchenden in ihrer persönlichen Weiterentwicklung durch konkrete Hilfen und Trainingsmaßnahmen. Nach einer Phase der Stabilisierung geht es darum, sich wieder neu zu orientieren und letztlich wieder Perspektiven für die künftige Lebensgestaltung kennenzulernen. Zusammen mit unserem multiprofessionellen Team und unter Einbezug des gesamten involvierten Helfernetzwerks (gesetzliche Betreuer*innen, behandelnde Ärzt*innen, etc.) erarbeiten wir ein Hilfsangebot nach Maß.
Die Einrichtung untergliedert sich in drei stationäre Wohnbereiche und einen ambulanten Wohnbereich:
- eine beschützende Wohngruppe mit zwölf Wohnplätzen
- eine offene Wohngruppe mit elf Wohnplätzen
- drei voll ausgestattete Einzelappartements, mit Anbindung an die offene Wohngruppe
- Ambulant Betreutes Einzelwohnen mit eigener Wohnung
Um genügend Ruhe und Rückzugsmöglichkeiten bieten zu können, sind unsere Zimmer ausschließlich einzelbelegt.
Außerdem unterstützen wir durch vielfältige Angebote, wie zum Beispiel Arbeitstrainings mit den Materialien Holz oder Glas, Arbeiten im Garten, Reinigungsarbeiten sowie weiteren kreativen Beschäftigungstrainings, die alle auf dem Gelände verortet sind. Weiter bietet WIN Gruppen- oder Einzeltherapien an und diverse Angebote zur gemeinsamen Sport- und Freizeitgestaltung. Alle erhalten individuelle Tagespläne, die gemeinsam erarbeitet und festgelegt werden. Die Betreuung findet Montag bis Sonntag, 24 Stunden, 365 Tage im Jahr, statt.
Voraussetzungen für einen Wohnplatz
Voraussetzungen für die Aufnahme in die beschützende Wohngruppe ist das Vorliegen eines zivilrechtlichen Unterbringungsbeschlusses nach §1831 BGB für eine soziotherapeutische Wohngruppe, die gerichtliche Weisung zur Nachsorge nach Aufhebung § 63 StGB oder die Beurlaubung im Zwecke des Probewohnens aus dem Maßregelvollzug der forensischen Psychiatrie. Die Dauer des Aufenthalts ist durch diese Voraussetzungen befristet.
Das Wohnangebot auf der offenen Wohngruppe ist zeitlich unbefristet, richtet sich aber nach Ihrem individuellen
Hilfebedarf.
Prinzipiell erwarten wir eine grundsätzliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Veränderung.
Bei Fragen zur Stellung eines Antrages für eine Aufnahme bei WIN, melden Sie sich gerne bei uns.
Nach Erhalt aussagekräftiger Unterlagen, wie psychiatrische Epikrise, HEB-Bogen o.ä., melden wir uns bei Ihnen, um ggf. ein persönliches Kennenlerngespräch zu vereinbaren, worauf die Terminierung eines fünftägigen Probewohnens folgt.