MAV
Die MAV St. Paulus Stift Herxheim (gewählt am 16.06.2021):
Allgemeine Aufgaben der Mitarbeiter*innenvertretung:
Die Mitarbeiter*innenvertretung (MAV) ist der Personal- oder Betriebsrat in kirchlichen Einrichtungen. Jede/r Arbeitnehmer*in hat das Recht, sich vertreten zu lassen. Die MAV befasst sich mit allen Angelegenheiten, die das Arbeitsverhältnis betreffen und sorgt dafür, dass jede/r Mitarbeiter*in zu ihrem/seinem Recht kommt. Sie
- informiert und berät Mitarbeiter*innen über Themen des Arbeits- und Tarifrechtes
- vertritt die Anliegen der Mitarbeiter*innen gegenüber dem Dienstgeber
- hat gegenüber dem Dienstgeber vielfältige Informations-, Beratungs- und Zustimmungsrechte
- Zur Mitarbeiter*innenversammlung wird mindestens einmal im Jahr von der MAV eingeladen. Dieser Termin – meist im Frühjahr – ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von besonderem Interesse, da hier die MAV über ihre Aktivitäten Bericht gibt und aktuelle Probleme noch einmal in einem größeren Kreis zur Sprache gebracht werden können
- MAV und Dienstgeber sind aufgrund der religiösen Dimension des kirchlichen Dienstes dazu verpflichtet, vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenzuarbeiten (§ 26).
- MAV und Dienstgeber informieren sich gegenseitig über alle Angelegenheiten der Dienstgemeinschaft (§ 27).
- MAV und Dienstgeber treffen sich mindestens einmal im Jahr zu einer gemeinsamen Sitzung (§ 39).
Gesetzliche Grundlage der Mitarbeiter*innenvertretung im St. Paulus Stift Herxheim ist die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) für die Diözese Speyer.
Die MAV hat u. a. folgende Aufgaben:
Zustimmung bei:
- Einstellungen
- Fragen der Höhergruppierung, Bewährungsaufstiegen
- Versetzung und Abordnung
- Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
- Zustimmung und Antragsrecht (mit dem Ziel einer Dienstvereinbarung)
- Änderung von Beginn und Ende der wöchentlichen Arbeitszeit
- Richtlinien zum Urlaubsplan und Urlaubsregelungen
- Einführung von technischen Anlagen, die das Verhalten und die Leistung von Mitarbeitern überwachen könnten, wie:
- Arbeitszeiterfassung
- Anhörungen und Mitberatung bei allen Kündigungen
Anhörung, Mitberatung und Vorschlagsrecht bei:
- Änderung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Änderung und Ergänzung des Stellenplans
- Durchführung, Teilnahme von Fortbildungsmaßnahmen
- Maßnahmen im Bereich Arbeitsschutz, Unfallverhütung
MAV des St. Paulus Stifts – konkret:
Der Vorsitz ist wie folgt gewählt:
- Vorsitzende: Nadine Huck
- Vorsitzender: Philipp Henrich
- Schriftführerin : Silke Braun und Vertretung Uwe Schehl
Die MAV des St. Paulus Stiftes berät Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter individuell. Alle MAV-Mitglieder stehen als Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Sie haben eine Schweigepflicht gegenüber Dritten.